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VwGH 26. 1. 2000, 99/03/0172 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2002/1300ZfV 2002, 568

§ 20 Abs 1 StVO (Verpflichtung des Lenkers eines Fahrzeuges zur Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse, an Fahrzeug und Ladung; auch Lenker von Schienenfahrzeugen, Straßenbahn)

§ 20 Abs 2 StVO (Überschreitung der von der Behörde angeordneten Höchstgeschwindigkeit; „Behörde“ iS des § 20 Abs 2 ist nicht die Eisenbahnbehörde)

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