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VwGH 26. 1. 2000, 99/03/0233 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2002/1250ZfV 2002, 550

§ 3 Nö JagdG 1974 (jagdbare Tiere; Nebelkrähe nicht aufgezählt)

§ 17 Abs 1 Nö JagdG 1974 (Ruhen der Jagd ua in Häusern und Gehöften samt den dazugehörigen Höfen; Schießen einer Nebelkrähe auf dem Dach des Nachbarhauses von einem Zimmer aus)

§ 17 Abs 5 Nö JagdG 1974 (Befugnis des Jagdausübungsberechtigten, auf den in Abs 1 bezeichneten Grundstücken ua kranken Wild zu töten)

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