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VwGH 9. 5. 2001, 2001/04/0066 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2002/1242ZfV 2002, 549

§ 87 Abs 2 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung wegen Konkurseröffnung oder Abweisung des Konkurseröffnungsantrages mangels hinreichendem Vermögens, Absehen, Voraussetzungen, vorwiegendes Gläubigerinteresse, Behauptete Zahlungsvereinbarungen, keine)

VwGH 09.05.2001, 2001/04/0066

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