§ 61 Abs 1 FrG 1997 (Schubhaft, Voraussetzungen; Gefahr, dass sich Fremder behördlichem Zugriff entzieht)
§ 66 Abs 1 FrG 1997 (gelinderes Mittel, Abstandnahme von Schubhaft; minderjähriger Fremder, Straftat, Anordnung der Schubhaft beginnend mit Haftentlassung, mögliche vorzeitige Haftentlassung, mögliche Inschubhaftnahme zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit, Begründungspflicht)