§ 14 Abs 2 FrG 1997 (Niederlassungsbewilligung; Erfolgsvoraussetzung; Abwarten im Ausland; begünstigter Drittstaatsangehöriger; öffentliche Ordnung; rechtmäßige Einreise; unmittelbare Anwendung der Richtlinie 68/360/EWG)
§ 47 Abs 2 FrG 1997 (ebenso; keine Anwendung der Versagungsgründe des § 10 FrG )