§ 10 Abs 2 Z 1 FrG 1997 (Erstniederlassungsbewilligung; Fehlen ausreichender Unterhaltsmittel; Verpflichtungserklärung; Unterhaltsvertrag; Recht auf Familiennachzug)
VwGH 23.03.2001, 98/19/0314
Die bel Beh hat den A der Bfin nicht bloß deshalb abgewiesen, weil diese eine Verpflichtungserklärung Dritter vorgelegt hatte, sondern deshalb, weil sie der Auffassung war, es läge der Versagungsgrund des § 10 Abs 2 Z 1 FrG 1997 (Fehlen ausreichender eigener Mittel zum Unterhalt) vor und sei auch wirksam geworden.