§ 6 Abs 1 zweiter Satz Nö BauO (Nachbarn, Parteistellung; nur bei Berührung in taxativ aufgezählten subjektiven Rechten; keine Derogation durch die AVG-Novelle 1998)
§ 6 Abs 1 dritter Satz Nö BauO (Nachbarn; werden nur Partei, wenn sie die Rechte spätestens in der Bauverhandlung geltend machen; Derogation durch die AVG-Novelle 1998)