§ 105 Abs 7 Allgemeine DienstnehmerschutzV (Verkehr mit Fahrzeugen, Sandgruben, Baugelände und ähnliche Betriebsstätten; Schüttkegel aus Schlacke im Einflussbereich des Arbeitgebers; tragfähiger Untergrund, Prüfung durch Arbeitgeber, keine; Spezialvorschrift, Schutzbereich Befahren nicht tragfähigen Untergrundes)
VwGH 20.04.2001, 2000/02/0281