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VwGH 22. 2. 2001, 2000/20/0495 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/999ZfV 2002, 439

§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung einer Frist oder der mündlichen Verhandlung mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; Versäumung der Berufungsfrist wegen Erkrankung während des Hinterlegungszeitraumes, Erfordernis des Zurverfügungstehens der gesamten Rechtsmittelfrist)

VwGH 22.02.2001, 2000/20/0495

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