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VwGH 15. 2. 2001, 99/20/0031 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/978ZfV 2002, 433

Art II Abs 2 Z 43a EGVG (Anwendung des AVG auf UBAS-Verfahren, Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung iSd § 67d AVG, wenn Sachverhalt aus Aktenlage iVm Berufung geklärt; ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren und schlüssige Beweiswürdigung der Erstbehörde, keine neuen Sachverhaltsbehauptungen in der Berufung, keine neuen Ermittlungen durch UBAS, Verhandlungspflicht bei Abgehen von der erstinstanzlichen Beweiswürdigung; Wichtigkeit des persönlichen Eindruckes)

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