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VwGH 5. 12. 2000, 99/06/0199 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/976ZfV 2002, 433

§ 42 Abs 1 AVG idF BGBl I 1998/158 (mündliche Verhandlung, ordnungsgemäß kundgemacht, Präklusion; Verlust der Parteistellung, soweit keine rechtzeitigen Einwendungen; herkömmliche Präklusion iS eines Ausschlusses weiterer Einwendungen durch Person, die Parteistellung nicht verloren hat; Kundmachung, Text; Hinweis auf Präklusionsfolgen, Abweichung vom Gesetzestext;)

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