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VwGH 25. 1. 2001, 2000/06/0024 (STRASSENWESEN)

JudikaturSTRASSENWESENZfV 2002/950ZfV 2002, 427

§ 12 Abs 1 Z 2 BStFG (Autobahn, zeitabhängige Maut; Benützung nur nach ordnungsgemäßer Entrichtung der Maut durch Anbringung einer Mautvignette; Fahrzeug mit Probekennzeichen, Tat 1997)

VwGH 25.01.2001, 2000/06/0024

§ 7 Abs 1 BStFG 1996 stellt hinsichtl der Verpflichtung zur Entrichtung einer zeitabhängigen Maut auf die Benützung best Bundesstrassen durch best Fahrzeuge ab und nimmt Fahrzeuge mit Probefahrkennzeichen nicht von dieser Verpflichtung aus. Der VwGH vermag darin nichts Verfassungswidriges zu erblicken, zumal auch die bel Beh zutreffend darauf verwiesen hat, dass es dem Bf freigestanden wäre, nicht mautpflichtige Straßen zu befahren (VwGH 18.12.1997, 97/06/0242). Soweit der Bf geltend macht, es sei unsachl und ungerechtfertigt, dass bei Fahrzeugen mit Probefahrtkennzeichen das Mitführen (statt Aufkleben) der Vignette ledigl hinsichtl Wochenvignetten gestattet sei, ist ihm entgegenzuhalten, dass (abgesehen davon, dass er überhaupt keine Vignette mithatte) diese Möglichkeit damals nicht bestand, somit das Vorbringen einen Bezug zum konkreten Beschwerdefall vermissen lässt (vgl dazu die Unterschiede in den jeweiligen Punkten 8. [betreffend die Vignettenanbringung] in den in der Wiener Zeitung vom 11. 12. 1996 bzw 26. 11. 1997 kundgemachten Mautordnungen; vgl diesbezügl auch die Novellierung des § 7 Abs 11 durch die Nov BGBl I 1997/113). Abw.

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