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VwGH 20. 12. 2000, 98/08/0269 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2002/924ZfV 2002, 420

§ 12 Abs 3 lit a AlVG (Arbeitslosigkeit; Beschäftigungsverhältnis; Aufscheinen von Versicherungsdaten in der Versicherungsdatei des Hauptverbandes; Tatbestandsmerkmal; Ermittlungsverfahren)

VwGH 20.12.2000, 98/08/0269

Im BeschwFall ist nicht (bloß) die Versicherungspflicht eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern dessen Bestand strittig der Bf hat sich im VerwVerf näml nicht damit begnügt, die Versicherungspflicht eines nicht bestrittenen Beschäftigungsverhältnisses in Zweifel zu ziehen, er hat vielmehr bestritten, bei dem genannten Arbeitgeber im fragl Zeitraum des Aufscheinens von Versicherungszeiten in der Versicherungsdatei überhaupt beschäftigt gewesen zu sein. Ob der Bf im fragl Zeitraum überhaupt bei dem genannten DG in Beschäftigung gestanden ist, ist jedoch Tatbestandsmoment (und nicht als Vorfrage iSe Rechtsfrage) für eine auf § 12 AlVG gestützte E und daher jedenfalls von der bel Beh als Tatfrage festzustellen. Einer rk HauptfragenE über das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses (also die Beantwortung einer quaestio mixta) käme insoweit zwar auch Tatbestandswirkung zu, als die Versicherungspflicht das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses gedankl zwingend voraussetzt, eine solche E (oder eine gerichtl E über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses) liegt hier aber nicht vor.

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