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VwGH 20. 2. 2001, 2000/11/0275 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2002/897ZfV 2002, 410

§ 12 Abs 5 Sbg SHG (Überschreitung des Richtsatzes bei erhöhtem Bedarf; Ermittlung des erhöhten Bedarfes durch medizinische Gutachten; Diät)

VwGH 20.02.2001, 2000/11/0275

Erfordert die durch die Krankheit eines Hilfesuchenden bedingte notwendige Diätverpflegung Mehraufwendungen, so ist der festzustellende Mehraufwand aufgrund der persönl Verhältnisse des Hilfesuchenden als ein erhöhter Bedarf iSd § 12 Abs 5 Sbg SHG anzusehen. Die Bemessung des erhöhten Bedarfes erfordert in der Folge eine Begr (vgl VwGH 11.04.2000, 2000/11/0006).

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