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VwGH 8. 1. 2001, 99/12/0287 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 2002/848ZfV 2002, 395

§ 19 Abs 2 Z 3 StudFG idF BGBl I 1997/98 (Verlängerung der Anspruchsdauer aus wichtigen Gründen, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; Folgen eines Überfalls)

§ 19 Abs 6 Z 2 StudFG idF BGBl I 1997/98 (ebenso, Studienzeitüberschreitung, Nachsicht, Voraussetzungen; Abstellen auf Studienverlauf)

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