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VwGH 5. 12. 2000, 99/06/0127 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2002/760ZfV 2002, 358

§ 6 Abs 7 Vbg BauG (oberirdische Gebäude; Grenzabstand mindestens 3 m)

§ 6 Abs 9 Vbg BauG (besondere Form oder Lage des Baugrundstückes oder Gründe einer zweckmäßigeren Bebauung; Bewilligung geringerer Abstände)

§ 6 Abs 10 Vbg BauG (Festlegung größerer Abstandsflächen, wenn Verwendungszweck des Gebäudes eine das ortsübliche Maß übersteigende Belästigung oder Gefährdung der Nachbarn erwarten lässt)

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