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VfGH 27. 6. 2001, G 99-103/01 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2002/1103ZfV 2002, 468

Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag, Legitimation, ua aktuelle Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen; aktuelle Betroffenheit, bereits außer Kraft getretene Bestimmungen, Begründung noch bestehender Betroffenheit im Anfechtungsantrag; bereits aufgehobenes Gesetz kein tauglicher Anfechtungsgegenstand)

VfGH 27.06.2001 G 99-103/01

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