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VfGH 7. 3. 2001, B 1579/00, B 1698/00, B 1712/00 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2002/1095ZfV 2002, 466

Art 139 B-VG (Verordnungsprüfung, Flächenwidmungsplan, Aufhebung; keine Anwendung einer raumordnungsrechtlichen Subsidiärvorschrift betreffend die Widmung des von der Aufhebung betroffenen Grundstücks; Baubewilligung für das Grundstück auch zulässig, wenn für die Bewilligung Bauplatzerklärung erforderlich und für eine solche die Baulandwidmung erforderlich wäre)

VfGH 07.03.2001, B 1579/00, B 1698/00, B 1712/00

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