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VfGH 16. 3. 2001, B 1117/99 (POLIZEIRECHT)

JudikaturPOLIZEIRECHTZfV 2002/1084ZfV 2002, 463

§ 57 Abs 1 Z 6 SPG (zentrale Informationssammlung; Zulässigkeit der Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten, ua bei Ermittlungen im Dienste der Strafrechtspflege)

§ 58 Abs 1 Z 6 lit b SPG (ebenso, Sperren des Zugriffes und Löschen, in den Fällen gemäß § 57 Abs 1 Z 6 nach fünf Jahren)

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