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VfGH 24. 9. 2001, G 98, 112/01 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2002/1060ZfV 2002, 438

§ 359 b Abs 1 GewO idF BGBl I 2000/88 (Betriebsanlagen, vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Nachbarn haben keine Parteistellung)

§ 359 b Abs 4 Z 1 GewO idF BGBl I 2000/88 (vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Voraussetzung, dass die Anlage nicht dem Abschnitt 8 a betr die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen unterliegt)

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