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VfGH 6. 3. 2001, B 499/00 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2002/1036ZfV 2002, 451

§ 40 Abs 2 Z 3 BDG 1979 (Verwendungsänderung, Abberufung aus bisheriger Verwendung ohne Zuweisung einer neuen Verwendung; keine Anwendung dieser Bestimmung auf ernannte VfGH-Mitglieder)

§ 141 BDG 1979 (zeitlich begrenzte Funktionen, Besetzung für jeweils 5 Jahre)

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