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VfGH 27. 2. 2001, G 130-137/00, 23/01, 94-97/01, 105, 106/01 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2002/1025ZfV 2002, 447

§ 39 Abs 1 lit a AWG idF BGBl I/1998/151 (Strafbestimmungen, Mindeststrafe von 50.000 S, unklare Gesetzesbestimmung, eindeutige Einschränkung auf gewerbsmäßige Abfallsammler, keine; überschießende und sachlich nicht gerechtfertigte Mindestgeldstrafe)

Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheit, Verletzung durch überschießende und sachlich nicht gerechtfertigte Mindestgeldstrafe)

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