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VwGH 22. 2. 2001, 2001/07/0025 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2002/1018ZfV 2002, 444

§ 21a Abs 2 WRG (Aufträge nach erteilter Bewilligung, Einräumung angemessener Fristen; Verlängerungsmöglichkeit auf Antrag; Antrag ist vor Fristablauf zu stellen)

§ 33 Abs 2 WRG (Aufträge nach erteilter Bewilligung, Fristsetzung; keine Verlängerungsmöglichkeiten der Frist)

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