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VwGH 14. 12. 2000, 98/07/0048 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2002/1009ZfV 2002, 442

§ 21a Abs 1 WRG (Abänderung von Bewilligungen, kein hinreichender Schutz öffentlicher Interessen trotz Einhaltung vorgeschriebener Auflagen; Verfahren nach § 21a ist Einparteienverfahren)

§ 21 Abs 3 WRG (Verbot der Vorschreibung unverhältnismäßiger Maßnahmen; Erfordernis, dass der zur Maßnahmenerfüllung verbundene Aufwand nicht außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht)

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