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Personalvertretung 1. 10. 2001, A 28 - PVAK/01

JudikaturZfV 2002/730ZfV 2002, 313

§ 42 lit d PVG

Personalvertretung 01.10.2001, A 28 - PVAK/01

In Angelegenheiten von Dienststellen, an denen ua Lehrer für öffentliche Pflichtschulen beschäftigt sind, ist nicht die PVAK, sondern die Landesregierung zuständig, der die Aufgaben der PVAK zufallen.

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