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VfGH 12. 10. 2000, G 56/00 (VERFASSUNGSRECHT

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2002/688ZfV 2002, 296

Art 82 Abs 1 B-VG (Gerichtsbarkeit, ausschließliche Vollziehung des Bundes; von Richtern zu besorgende gerichtl Geschäfte und Justizverwaltung; von Art 102 B-VG nicht betroffen)

Art 87 Abs 2 B-VG (Justizverwaltung, Begriff; Vorkehrungen betr Schöffen und Geschworene zählen zur Justizverwaltung im mat Sinn; Zusammenwirken von Gerichten und BezVBeh gehört zum einfachgesetzl Bestand der Justizverwaltung bei Inkrafttreten des B-VG)

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