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VfGH 28. 9. 2000, B 1536/98 (GESETZLICHER RICHTER)

JudikaturGESETZLICHER RICHTERZfV 2002/617ZfV 2002, 273

Verletzung (Bescheid)

VfGH 28.09.2000, B 1536/98

Keine Zuständigkeit der SchiedsKomm zur E über die Höhe der von der bf AUVA an die Stadt Wien als Rechtsträger des AKH für die ambulante Behandlung Arbeitsunfallverletzter zu entrichtenden Gebühren.

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