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VfGH 3. 10. 2001, V 17/00 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2002/603ZfV 2002, 268

§ 50 Abs 2 Z 1 RAO (Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung, anspruchsberechtigte Personen, Grundsätze für Satzungen)

§ 50 Abs 3 RAO idF BGBl 1993/21 (ebenso, Ermächtigung zu günstigeren Regelungen)

§ 13a Satzung der Versorgungseinrichtung der Oö Rechtsanwaltskammer (freiwillige Weiterversicherung; fehlende gesetzliche Grundlage)

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