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VwGH 15. 12. 2000, 2000/02/0313 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2002/561ZfV 2002, 256

§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen, ua Fristversäumnis; Verfahrenshilfeantrag innerhalb Beschwerdefrist, abweisender Beschluss, neuer Fristbeginn)

VwGH 15.12.2000, 2000/02/0313

Eine WE in den vorigen Stand ist begriffl nur dann mögl, wenn tatsächl eine Frist versäumt wurde (vgl hiezu die bei Dolp, Die VerwGerichtsbarkeit3, Seite 664 zitierte Rsp VwGH).

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