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VwGH 13. 12. 2000, 2000/04/0128 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2002/495ZfV 2002, 236

§ 14 Abs 2 GewO 1994 (Gewerbeausübung, Gleichstellung, Voraussetzungen; ua volkswirtschaftliches Interesse; Mitwirkungspflicht des Antragstellers)

VwGH 13.12.2000, 2000/04/0128

Vom Bf wurde nicht einmal ein Sachverhalt behauptet, bei dessen Vorliegen das in Rede stehende Tatbestandsmerkmal - ob die Ausübung des Gewerbes „im volkswirtschaftl Interesse“ liegt - als erfüllt anzusehen wäre. Insofern kann es dahingestellt bleiben, ob es auch im Rahmen seiner Nachweispflicht gewesen wäre, ein entspr GA beizubringen. Abw.

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