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VwGH 20. 10. 2000, 2000/07/0089 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2002/6ZfV 2002, 40

§ 21 Abs 1 Z 1 lit a AWG (Altöle, gebrauchte oder durch eine produktspezifische Verwendung, wozu auch Lagerung und Beförderung gehören, verunreinigte flüssige Mineralölerzeugnisse, nur Mineralerzeugnisse, die ihrem üblichen bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt wurden; Verwendung von Diesel zu Reinigungszwecken fällt nicht darunter)

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