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VwGH 29. 9. 2000, 2000/07/0007 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2002/53ZfV 2002, 55

§ 8 Abs 5 Tir WWSG 1952 (Ablösung oder Regulierung von Nutzungsrechten; Ablösung nur für einen Teil der Verpflichteten möglich; Prüfung im Einzelfall, ob bei solcher Ablöse Servitutslast für einzelne Verpflichtete drückender wird; Widerspruch zu § 18 Abs 4)

§ 18 Abs 3 lit a Tir WWSG 1952 (Ablösung, Unzulässigkeit bei Zerstörung der wirtschaftlichen Abrundung des verpflichteten Grundstücks)

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