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VwGH 4. 10. 2000, 2000/11/0014 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2002/47ZfV 2002, 54

§ 7 AKG (Leistungen der Kammer gegenüber ihren Mitgliedern; Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs; Verweigerung des Rechtsschutzes gegenüber einem Mitglied ist Angelegenheit des Präsidenten)

§ 91 Abs 2 AKG (Aufsicht durch BMAS, Aufsichtsmittel; keine Oberbehörde gegenüber einem Organ einer AK)

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