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VwGH 10. 8. 2000, 2000/07/0048 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2002/323ZfV 2002, 143

§ 137 Abs 2 Z 5 WRG (Strafnorm, Errichten, Ändern oder Betreiben einer bewilligungspflichtigen Deponie ohne Bewilligung)

§ 138 Abs 1 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag, Beseitigung eigenmächtig vorgenommener Neuerungen durch den, der gegen das WRG verstoßen hat; teilweises Abgehen von der „Aufrechterhaltungsjudikatur“)

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