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VwGH 21. 11. 2000, 99/09/0002 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2002/262ZfV 2002, 126

§ 9 Abs 7 VStG (gesetzliche Solidarhaftung juristischer Personen für Geldstrafen; Bejahung der Parteistellung des Haftungspflichtigen im Verwaltungsstrafverfahren gegen das Organ)

§ 51 Abs 1 VStG (Berufung; Verwaltungsstrafsachen, Begriff, auch Feststellung der Haftung)

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