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VwGH 30. 5. 2000, 99/05/0236 (TIERSCHUTZ)

JudikaturTIERSCHUTZZfV 2002/239ZfV 2002, 122

§ 1 Abs 1 Nö TierSchG (Ziel des Gesetzes; Verhinderung der ungerechtfertigten Zufügung von Schmerzen, Leiden oder Schäden von Tieren)

§ 2 Abs 1 Nö TierSchG (Verbot der Zufügung von Schmerzen, Leiden oder Schäden)

§ 9 Abs 1 Nö TierSchG (wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen das Gesetz; Tierschutzverbot; nicht nur zur Verhinderung von Qualen der Tiere des Adressaten des Verbotes)

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