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VwGH 16. 6. 1999, 99/01/0041 (PERSONENSTANDSWESEN)

JudikaturPERSONENSTANDSWESENZfV 2002/201ZfV 2002, 107

§ 2 Abs 1 Z 9 NÄG (Grund für Namensänderung, minderjähriger Antragsteller, Name des Obsorgenden)

§ 3 Abs 1 Z 6 NÄG (Nichtbewilligung der Änderung des Familiennamens, wenn Änderung dem Wohl abträglich, Vorliegen konkreter Gründe, Ermittlungs- und Begründungspflicht)

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