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VwGH 28. 7. 2000, 94/09/0104 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2002/192ZfV 2002, 105

§ 21 Abs 1 HVG (Beschädigtenrente, Minderung der Erwerbsfähigkeit im Hinblick auf das allgemeine Erwerbsleben)

§ 22 HVG idF BGBl 1964/27 (ebenso, Minderung der Erwerbsfähigkeit unter Berücksichtigung der Tauglichkeit zu einer zumutbaren Erwerbstätigkeit, berufskundliche Einschätzung; berufliche Sonderverhältnisse, Beurteilung nach objektivem Berufsbild, Einstellung der Beschädigtenrente nach Aufstieg vom Verkäufer zum Kaufmann)

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