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VwGH 24. 10. 2000, 2000/11/0213 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2002/178ZfV 2002, 101

§ 39 Abs 1 FSG (Fahruntauglichkeit eines Kraftfahrzeuglenkers, Feststellung durch Sicherheits- oder Straßenaufsichtsorgan; kraft Größenschluss Feststellung auch durch Amtsarzt möglich)

VwGH 24.10.2000, 2000/11/0213

Hat ein bei der Amtshandlung anwesender Amtsarzt nach Durchführung einer klin Untersuchung bei der betr Pers Symptome festgestellt, die auf seine Fahruntauglichkeit schließen lassen, so ist jedenfalls die vorläufige Abnahme des Führerscheines zur Verhinderung der Fortsetzung des Lenkens durch diese Pers gerechtfertigt. Wenn der Bf idZ rügt, dass im G nur davon die Rede sei, dass die Fahruntauglichkeit von einem Sicherheits- oder Straßenaufsichtsorgan aufgrund des Verhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers festgestellt wurde, so ergibt jedenfalls ein Größenschluss, dass die Feststellung der Fahruntauglichkeit durch einen Amtsarzt, also durch eine Pers mit medizin Fachwissen, somit auf einer höheren fachl Ebene, ebenfalls die Führerscheinabnahme durch ein Sicherheits- oder Straßenaufsichtsorgan rechtfertigt (vgl VwGH 02.05.1980, 515/80). Abw.

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