§ 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 (geringe Schild, Bagatelldelikt, bloß formales Fehlverhalten, Verletzung einer Meldepflicht)
BerK 1. März 2002, GZ 115/9-BK/00
Die Rechtsprechung hat für bestimmte Kategorien von "Fehlverhalten" die Schwelle zur "disziplinären Erheblichkeit" bestimmt und nach den Umständen des Einzelfalles jedenfalls dann verneint, wenn die Dienstpflichtverletzung nur in formalem Fehlverhalten im Organisationsbereich besteht und solcherart kein ethisches Unrecht darstellt (sogenannte Bagatellverfehlungen). Auch im öffentlichen Dienst stehen Ebenso: wenig wie in anderen Arbeitsbereichen nur perfekt und fehlerfrei arbeitende "Mustermenschen" zur Verfügung (VwGH 21. 2. 1991, 90/09/0171).