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VfGH 30. 9. 2000, V 47/00 (VERFASSUNGSRECHT)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2001/1944ZfV 2001, 885

Art 18 Abs 2 B-VG (Verordnung)

Art 89 Abs 1 B-VG (ebenso, gehörige Kundmachung)

§ 10 Abs 7 Tir Landes-PersonalvertretungsG 1994 (Geschäftsführung, Ermächtigung der Dienststellenpersonalvertretung zur Übertragung der Entscheidung ua an den Obmann)

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