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VfGH 16. 3. 2001, G 152/00 (VERFASSUNGSRECHT)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2001/1942ZfV 2001, 882

Art 49 B-VG (Bundesgesetze, Kundmachung; Gebot zur vollständigen Kundmachung; Kundmachung ohne bestimmte Satzteile; Abweichung des kundgemachten Textes vom Gesetzesbeschluss des NR; Publikationsmangel; Verfassungswidrigkeit; Aufhebung der vom Kundmachungsmangel betroffenen Bestimmung, nicht des gesamten Gesetzes; Abgrenzung zu Druckfehlern anlässlich der Kundmachung; Fehlen eines Teils der beschlossenen Bestimmung, Aufhebung der Bestimmung)

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