Art 7 Z 3 StV v Wien (Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten; slowenische und kroatische Sprache neben Deutsch als Amtssprache)
§ 2 Abs 1 Z 2 VolksgruppenG (Bestimmung der Gebietsteile, in denen wegen der verhältnismäßig beträchtlichen Zahl der dort wohnhaften Volksgruppenangehörigen, topographische Bezeichnungen zweisprachig anzubringen sind; Kriterium für Bestimmung der Gebietsteile; erforderliche Größe des Bevölkerungsanteiles)