Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; örtliches Raumordnungsprogramm, Bebauungsplan; Widmung als Verkehrsfläche; kein aktueller Eingriff in subjektive Rechte von Nachbarn; Festlegung einer Wohndichte, kein aktueller Eingriff in Rechte von Nachbarn)
VfGH 11.10.2000, V 35, 36/00