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VfGH 28. 11. 2000, V 26/00 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2001/1937ZfV 2001, 879

Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation; kein Eingriff in die Rechtssphäre durch wirtschaftliche Reflexwirkungen)

§ 61a VfGG (ebenso, Kostenersatz nur bei Obsiegen des Antragstellers)

§ 2 Abs 2 Oö PolStrG (Prostitution, Nutzung eines Gebäudes, Untersagung durch Verordnung, Voraussetzungen)

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