§ 35 Abs 1 VfGG (ZPO, subsidiäre Anwendung)
§ 88 VfGG (Kostenersatz; zumindest allgemeiner Kostenersatzantrag in der Beschwerde)
§ 54 Abs 1 ZPO (Kostenersatzantrag bei Unterbleiben einer Verhandlung gleichzeitig mit dem der Beschlussfassung zu unterziehenden Antrag)