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VfGH 28. 11. 2000, A 9/99 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2001/1910ZfV 2001, 872

§ 24 Abs 1 lit e StVO (Halte- und Parkverbote, Haltestellenbereich)

§ 89a Abs 2 StVO (Abschleppen eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeuges; begründete Besorgnis, auch ohne Verstoß gegen die StVO)

§ 89 Abs 7 StVO (ebenso, Bezahlung der Kosten durch den Zulassungsbesitzer bei Übernahme des Kraftfahrzeuges; Rückforderung, keine Bindungswirkung einer Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens, Vorhersehbarkeit einer Verkehrbeeinträchtigung)

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