§ 343 Abs 2 Z 4 lit a ASVG (Aufnahme der Ärzte in den Vertrag und Auflösung des Vertragsverhältnisses, Erlöschen, ua bei rechtskräftiger Verurteilung des Arztes wegen mit Vorsatz begangener gerichtlich strafbarer Handlung zu mehr als einjähriger Freiheitsstrafe)
§ 343 Abs 2 Z 4 lit b ASVG (ebenso, wegen mit Bereicherungsvorsatz begangener gerichtlich strafbarer Handlung)