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VfGH 14. 6. 2000, B 1232/98 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2001/1899ZfV 2001, 865

§§ 343, 345a ASVG (siehe oben B 761/97, 28. 6. 2000)

Art 6 Abs 1 MRK (civil rights; keine, Ausspruch, dass für ärztliche Ansprüche der Rechtsschutz § 343 ASVG nicht zur Verfügung steht, keine Rechtsverletzung durch Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung vor Bundesschiedskommission)

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