Verletzung (Gesetz)
VfGH 27.02.2001, G 104/00
Pauschale Anrechnung von 12,5 % des Nettoeinkommens des geschiedenen Ehegatten bei Berechnung des Anspruches auf Ausgleichszulage eines Anspruchsberechtigten, der Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten hat, ist unsachlich (s Sozialversicherung).